Art
Sonderbau

Bauherr
Gemeinde Haar

Städtebaulicher Rahmenplan Gemeinde Haar für die Südseite der B 304 an der 1,6 km langen Ortsdurchfahrt

Die stadträumliche Wahrnehmung der Gemeinde Haar wird entscheidend durch die Ortsdurchfahrt (Münchener Straße / B304) zwischen Hans-Pinsel-Straße und Vockestraße durch die vorhandene Straßenrandbebauung geprägt. Während die nordseitige Bebauung (der westlichen Hälfte) als relativ homogene, 4-5 geschossige Randbebauung erscheint, wirkt die Südseite in diesem Abschnitt ungeordnet, zufällig heterogen. Ausgehend von verschiedenen Bauvoranfragen (z.B. Münchener Straße 24 und B304/Ecke Grasbrunner Straße) hat der Gemeinderat Haar einen städtebaulichen Rahmenplan gefordert, um zu einer geordneten und gestalterisch ansprechenden Gesamtlösung zu kommen. Mit der Rahmenplanung wurde das Architekturbüro Goergens und Miklautz beauftragt.

Der Rahmenplan zeigt die Entwicklungspotenziale des Ortskerns auf und formuliert die Leitlinien für eine mögliche zukünftige Entwicklung. Als Planungsinstrument ist der Rahmenplan nicht rechtlich bindend. Aus dem Rahmenplan werden nach Bedarf einzelne Teilbebauungspläne entwickelt.

Das Büro Goergens und Miklautz ist Haar bereits seit über 40 Jahren durch unterschiedliche Planungen verbunden. Dazu gehören unter anderem die Rahmenpläne für Eglfing (1989), Ottendichl (1997), Salmdorf (1998) und das Bezirkskrankenhaus (2006). Die Umsetzung von Bebauungsplänen für Teilbereiche dieser Gebiete hatten und haben in der Regel einen langen Zeithorizont.

Der Rahmenplan baut auf einer sorgfältigen Bestandsaufnahme und Analyse des Büros Goergens und Miklautz auf. Berücksichtigt wurde darüber hinaus ein Marktgutachten der Agentur CIMA für den zentralen Bereich. Der Entwurf der Rahmenplanung zeigt eine Zukunftsvision für eine nachhaltige, städtebauliche Entwicklung auf, unter dem besonderen Anspruch einer langfristigen gestalterischen Aufwertung. Nach der Behandlung des Rahmenplanes in der öffentlichen Gemeindesitzung in Haar wurde das Projekt in einer groß angelegten Bürgerinformationsveranstaltung (am 11.10.2012) im Bürgerhaus Haar öffentlich vorgestellt und diskutiert.  Inzwischen ist ein erster Abschnitt als Vorhaben- und Erschließungsplan von uns weiterentwickelt worden.  Für den VEP 28 wurde nach intensiver Diskussion im Gemeinderat Haar am 28. Januar 2020 der Satzungsbeschluss gefasst. Das Projekt befindet sich zurzeit in der Entwurfs –und Eingabeplanungsphase.

Städtebauliche Gesamtkonzeption, Bebauungsplan, Planung Gebäude und Freianlagen LP 1-4
Goergens Miklautz Partner GmbB, München
Christian Weigl, Dipl.-Ing. (Univ.) Architekt u. Stadtplaner
Petra Wellnhofer, Dipl.-Ing. (FH) Architektin
Anne Baumgartner, Dipl.-Ing. (Univ.) Landschaftsarchitektin
Ladan Badiei,M.Eng. Landschaftsarchitektur

Verkehrsgutachter
gevas humberg & partner, München

Modellbau
Martin Kratzer, Dipl.-Ing. (Univ.) Architekt (Bures + Kratzer)