Art
Wohnen, Einzelhandel

Baujahr
2016-2022

Bauherr
DIBAG Industriebau AG

Wohnen und Markt, Gronsdorf Kolonie im Landkreis München

Rahmenbedingungen
Der Ortsteil Gronsdorf gehört zur Gemeinde Haar, Landkreis München und besteht aus dem gleichnamigen, ländlich geprägten Hauptort und der Wohnsiedlung Gronsdorf-Kolonie, welche ca. 1.700 m nordwestlich des Rathauses des Hauptortes liegt. Das Plangebiet befindet sich zwischen der Gronsdorfer Kolonie im Norden und der S-Bahn-Station Gronsdorf und der Bahnlinie München-Rosenheim im Süden und westlich der Schneiderhofstraße auf dem ehemaligen Schneiderhofgelände.

Städtebauliche Leitideen
Das Grundstück wird im Süden von der stark befahrenen Bahntrasse München -Rosenheim tangiert und daher durch den Verkehrslärm erheblich beeinträchtigt. Durch die Art und Lage der geplanten Bebauung (geschlossener Baukörperrücken zur Lärmquelle im Süden, nach Westen und nach Osten, darüber hinaus aufgegliederte Strukturen nach Norden) kann dieser Mangel ausgeglichen werden. Dadurch wird das gesamte Plangrundstück schalltechnisch beruhigt und hierdurch aufgewertet. Auch die vorhandene Wohnbebauung nördlich der Herzogstandstraße profitiert sehr stark von dieser Maßnahme.
Als Nutzung im Erdgeschoss des Kopfgebäudes am S-Bahn-Halt Gronsdorf ist ein Lebensmittel-Einzelhandel geplant, der dem gesamten Ortsteil zu Gute kommen wird. Für die Lebensmittel-Einzelhandelsflächen ist ein konkreter Interessent bereits vorhanden, der bereit ist, sich bereits frühzeitig vertraglich an den Standort zu binden. Dort werden zudem ein Backshop und nach Süden in Richtung der Grünfläche mit altem Baumbestand eine Gastronomie mit einem Mehrzweckraum, der z.B. den Vereinen der Gemeinde Haar als Versammlungsstätte dienen kann, angeordnet. Östlich vor dem Markt und der Gastronomie wird (unverändert) ein oberirdischer Parkplatz mit 28 Stellplätzen angeordnet. Die Anlieferung des Lebensmittel-Einzelhandels erfolgt dort, wo auch schon bisher die Zufahrt zum Parkplatz vorgesehen war. Das Entladen der Anlieferfahrzeuge erfolgt lärmgeschützt im Inneren des Gebäudes.
In den Obergeschossen möchte die Antragstellerin Wohnungsbau realisieren. Hier soll ein ähnliches Konzept zum Tragen kommen, wie es beim westlichen Nachbarn bereits erprobt ist. Dieses Konzept hat in der Presse und in der Politik einige positive Aufmerksamkeit erregt und wurde hinsichtlich der immissionstechnischen Umsetzbarkeit und der Vermarktbarkeit zwischenzeitlich nachgewiesen. Immerhin ist der Wohnungsbau auch ein Ziel der Regionalplanung, das im direkten Einzugsbereich von S-Bahn-Haltestellen verstärkt verfolgt wird.
Der große Vorzug dieses Konzeptes ist, dass durch die feingliedrige Teilung der Baukörper in Verbindung mit den dazwischen eingehängten (Lärmschutz-) Loggien trotz Lärmbelastung ein normales Wohnen mit geöffnetem Fenster möglich ist. Die Wohnungen mit Südausrichtung erhalten nach diesem Konzept zwar den Lichteintrag von der lärmbelasteten Südseite, zum Lüften jedoch können die Fenster zu den anderen Himmelsrichtungen geöffnet werden. Gleiches gilt sinngemäß für die eingehängten Loggien, die nach Süden verglast und lärmgeschützt und nach Norden offen sind. Die Wohnungen, die in zweiter Reihe nicht direkt dem Lärm der Bahn ausgesetzt sind, können ganz ungehindert in den begrünten Innenhof orientiert werden. Das Dach des Lebensmittel-Einzelhandels ist intensiv begrünt und dient den darüber liegenden Wohnungen als lärmgeschützte, grüne Freifläche. Die gesamte Bebauung kommt ohne Lärmschutzwände oder dgl. aus, weil sich die Bebauung durch geschickte Gebäudeanordnung und Grundrissorganisation vor Lärmeintrag schützt.
Die Höhenentwicklung der Gebäude ist in gleicher Weise gestaffelt und in Richtung des Bestands bis auf zwei Geschosse abfallend ausgebildet, wie in den bisherigen Planungen. Die nun vorgeschlagene Wohnnachbarschaft anstelle des Gewerbes und das Angebot eines Lebensmittel-Einzelhandels sind eine positive Entwicklung für den Ortsteil Gronsdorf, zumal auch verkehrlich keine negativen Auswirkungen auf die Herzogstandstraße zu erwarten sind. Für das Wohnen im Westteil des Grundstücks ist zudem eine eigene Tiefgaragenzufahrt von Süden vorgesehen, um die Fahrbewegungen im Plangebiet zu entzerren.

Landschaftsplanerische Leitideen

Ziel der Grünordnung ist die Schaffung von gestalteten, zugeordneten Freibereichen für die Gemeinschaft sowie für die Wohnungen im Erdgeschoss mit Integration des Altbaumbestandes. Einige der heute bestehenden Bäume können entlang der Herzogstandstraße und im südöstlichen Teil des Bearbeitungsgebietes erhalten bleiben. Hierzu zählt auch ein altes Eichenexemplar, welche sich an der südlichen Grenze zur neuen Erschließungsstraße befindet. Durch die Dimensionierung und geplante Lage der neuen Baukörper kann eine gute Durchmischung von privaten und gemeinschaftlichen Grünflächen geschaffen werden.
Die innere Strukturierung des Quartiers mit seinen privaten Grünflächen und hausnahen Freibereichen erfolgt künftig durch ein differenziertes Wegenetz mit unterschiedlichen Wegebreiten.
In Ost-West-Richtung verläuft eine interne Wegeverbindung zwischen dem Wohnquartier und dem Markt. Dieses innere Wegenetz wird ergänzt durch ein maßvolles Netz von quer durch das Wohnquartier verlaufenden untergeordneten Fußwegen. Darüber hinaus sollen durch platzartige Aufweitungen des inneren Wegs innerhalb des neu geplanten Innenhofbereiches ein Treffpunkt und Aufenthaltsorte für die Bewohner geschaffen werden. Eine gezielte Möblierung und Baumpflanzung als Rahmen sollen den Aufenthaltscharakter dieser Platzflächen stärken.
Der Vorbereich des Marktgebäudes mit integrierten Wohneinheiten, welcher der Erschließung und Parkierung dient, wird durch regelmäßige Baumpflanzungen gegliedert. Als Quartiersplatz dient das Dach des eingeschossigen Marktgebäudes. Hier wird eine großzügige intensiv nutzbare Dachlandschaft mit Grün- und Spielflächen geschaffen.
Angrenzend an den Gastronomiebereich wird der Baumbestand durch Neupflanzungen zu einer lockeren Baumgruppe ergänzt. Einhergehend mit der Entstehung von Längsparkbuchten entlang der neuen Erschließungsstraße im Süden (außerhalb des Geltungsbereiches) kann hier eine straßenbegleitende Baumreihe integriert werden.
Darüber hinaus sind im Rahmen der Planungen u.a. für Straßenbäume, Grünflächen und Dachgarten verschiedene Baumgrößen festgelegt worden.

 

Städtebauliche Gesamtkonzeption, Bebauungsplan, Planung Gebäude und Freianlagen LP 1-4
Goergens Miklautz Partner GmbB, München
Christian Weigl, Dipl.-Ing. (Univ.) Architekt und Stadtplaner
Christian Dech, Dipl.-Ing. (FH) Stadtplanung
Anina Frisch, Dipl.-Ing. (Univ.) Architektin
Anne Baumgartner, Dipl.-Ing. (Univ.)  Landschaftsarchitektin
Petra Wellnhofer, Dipl.-Ing. (FH)  Architektin
Hedi Nick, Dipl.-Ing. (FH)  Architektin
Florian Brummann, Dipl.-Ing. (Univ.)  Architekt
Serena Savi, Dottoressa in architettura Classe LM-4 (DM270)
Valentina Vollmer, B.A. interior design + architecture

Statik Brandschutz
Sacher GmbH, München

Bauakustik
C. Hentschel Consult Ingenieurgesellschaft mbH, Freising

Erschütterungsschutz
ACCON GmbH, Greifenberg

Verträglichkeitsuntersuchung
CIMA Beratung + Management GmbH, München

Verkehrsplanung
Ingenieur- und Planungsbüro Wunderlich GbR, Edling

Immissionsschutz
IMAKUM GmbH, Germering

Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung
Dr. H. M. Schober – Gesellschaft für Landschaftsarchitektur mbH, Freising

Artenschutzrecht
Büro Hildenbrand, Ludwigsburg

Modellbau
Bures + Kratzer, München